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Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?
Ein Pflegedienst betreut die Gemeinschaft rund um die Uhr.
Wie in der ambulanten Versorgung üblich, bleibt die Verantwortung für Pflege und Begleitung in der Hand der Erkrankten bzw. ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer. In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wählt die Gruppe der Angehörigen gemeinsam einen Pflegedienst aus, dem sie bei Unzufriedenheit auch wieder kündigen kann. Angehörige können sich am Dienstplan des Pflegedienstes beteiligen und haben somit die Möglichkeit, das Leben in der Wohngemeinschaft entscheidend zu gestalten.
Der Pflegedienst ist „Gast“ im Haus. Er darf ohne die Zustimmung der Angehörigen fremden Menschen keinen Zugang zur Wohngemeinschaft gewähren. Das bedeutet, dass alle Menschen, die die Wohngemeinschaft besichtigen oder aus anderen Gründen besuchen wollen, dazu immer die Erlaubnis der Angehörigen brauchen.
Ein Engagement der Angehörigen und/oder Betreuer hinsichtlich der Alltagsgestaltung bis hin zu pflegerischen Maßnahmen ist sowohl bezogen auf das einzelne Mitglied als auch insgesamt auf die Gemeinschaft äußerst wünschenswert und zudem kostensenkend. Ein Engagement für die Gemeinschaft sollten die Angehörigen und Betreuer untereinander abstimmen.
Folgende Begleitangebote können beispielsweise von Angehörigen und/oder Betreuern durchgeführt werden:
Freizeitangebote: z.B. Gespräche führen, lesen, vorlesen, gemeinsam Zeitung lesen, gemeinsam fernsehen, singen, allgemein kreatives Gestalten, Spazieren gehen, ausrichten von Feierlichkeiten und Alltagshandlungen: z.B. Zimmerreinigung, Wäschepflege, Einkauf, Mitwirkung bei Nahrungszubereitung, Begleitung der Nahrungsaufnahme Regelung von Behördenangelegenheiten und Arztbesuchen Unterstützung bei der Körperpflege
Ideal wäre, wenn sich die Angehörigen und Betreuer der Mitglieder der Wohngemeinschaft zu einem kontinuierlichen und verbindlichen Engagement verpflichten. Dieses Engagement ist selbstverständlich davon abhängig, in welchem Maße diesen eine Mitwirkung möglich ist.
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