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Die Wohngemeinschaft
In unserer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel acht bis zehn Menschen gemeinsam in einer großen Wohnung. Jeder Mieter bewohnt ein eigenes Zimmer. Küchen, Badezimmer und Wohnzimmer/Gemeinschaftsräume nutzen die Mieter dagegen gemeinsam. Wie in jeder anderen Privatwohnung entscheiden die Mieter darüber, mit welchen Möbeln die Wohnung eingerichtet wird.
Für Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer haben diese Wohngemeinschaften etwas Bestechendes:
Im Gegensatz zum Heim lebt hier eine überschaubare Gruppe von Menschen zusammen.
Das Wohnumfeld entspricht dem bisher Gewohnten, der individuelle Wohnraum wird mit eigenen Möbeln eingerichtet, aber auch bei der Ausstattung der Gemeinschaftsräume können Angehörige mitgestalten. Der Mensch (nicht nur) mit Demenz kann ein Leben realisieren, das von möglichst großer individueller biografischer Normalität und Kontinuität geprägt ist.
Die Angehörigen sind von der Rund-um-die-Uhr-Belastung befreit. Gleichzeitig müssen sie ihre Mitwirkung und Einflussnahme im Rahmen der Alltagsgestaltung sowie der Pflege und Betreuung nicht aufgeben. Sie bestimmen weiterhin mit bei der Auswahl der Mitmieter, beim Tagesablauf, bei der Zusammenstellung und Zubereitung des Essens, bei der Beauftragung des Pflegedienstes etc..
Der Alltag soll so normal wie möglich verlaufen, mit sinnvoller Beschäftigung und ausreichender Entspannung.
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